Zoll
Alle Eu Mitgliedsbürger dürfen Waren zum persöhnlichen Gebrauch nach Wunsch Ein und Ausgeführt werden. Als persöhnlicher Gebrauch gelten folgende Angaben:
Tabakwaren
- Zigaretten – 800 Stück
- Zigarillos – 400 Stück
- Zigarren – 200 Stück
- Rauchtabak – 1 kg
Alkoholische Getränke:
- Spirituosen – 10 Liter
- Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) – 10 Liter
- Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein) – 20 Liter
- Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) – 90 Liter
- Bier – 110 Liter
Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren:
- Kaffee – 10 kg
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Zollwebseite.
Bitte beachten Sie dass wir für die Angaben keine Gewähr übernehmen können, da diese Angaben laufend von der Bundesregierung geändert werden kann.